Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt
Willkommen beim digitalen Bauantrag der Stadt Ulm!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Ulm jetzt einen neuen digitalen Bauantrag eingeführt hat. Ab sofort können Sie Ihre Bauanträge bequem und effizient online einreichen – ganz ohne Papierkram!
Jetzt einreichen!
1.
Besuchen Sie unsere Website und erstellen Sie ein Benutzerkonto.
2.
Füllen Sie das digitale Formular aus und laden Sie die erforderlichen
Unterlagen hoch.
3.
Reichen Sie Ihren Antrag mit einem Klick ein – einfach und schnell!
➔ Zeitersparnis: Reichen Sie Ihren Antrag in wenigen Klicks ein, ohne lange
Wartezeiten.
➔ Transparenz: Verfolgen Sie den Status Ihres Antrags jederzeit online.
➔ Umweltschutz: Reduzieren Sie den Papierverbrauch und handeln Sie
nachhaltig.
➔ Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
➔ Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
➔ Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
➔ Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
➔ Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
➔ Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
➔ Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
➔ Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
➔ Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Nutzungsänderungen und Werbeanlagen können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.