Drehscheibe Wohnraum
Unter unserer Hotline 0731 161-5400 können Sie uns auch telefonisch Wohnraumangebote melden und Fragen klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Sicheres Vermieten mit sozialem Engagement
Viele Menschen haben es auf dem Ulmer Wohnungsmarkt schwer eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden, zum Beispiel auf Grund sozialer Benachteiligung oder/und der hohen Mietkosten. Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer unsicher, ob sie ihre leerstehende oder freiwerdende Immobilie vermieten sollen, weil sie Probleme mit Mieterinnen und Mietern befürchten.
Mit dem Garantievertrag zwischen der Stadt Ulm und Ihnen bieten wir ein attraktives Angebot all denjenigen, die unter sicheren Bedingungen sozial vermieten möchten und damit einen wesentlichen Beitrag zu mehr Integration und Teilhabe in unserer Stadt leisten. Ziel ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein direktes Mietverhältnis zwischen Vermietern und Bewohnern zustande kommt.
Garantierte Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter:
- Beratung und Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit durch eine feste städtische Ansprechperson
- garantierte Mietzahlungen und Instandsetzungsgarantie durch die Stadt Ulm
- Sanierungszuschüsse bei notwendigen Renovierungsarbeiten
- Begleitung rund um das Mietverhältnis
- Verlässliche Auswahl der Mieterinnen und Mieter
- Die Mieterinnen und Mieter werden sozialarbeiterisch begleitet
In diesem Fall mietet die Stadt Ulm über die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft eine Wohnung oder ein Wohnhaus vom Vermieter an und trägt die Miete und die Nebenkosten. Der Wohnraum dient der Unterbringung von Geflüchteten. Es erfolgt eine angemessene Belegung, bezogen auf die Größe und die Anzahl der Zimmer.
Die Höhe der Miete orientiert sich an der Mietobergrenze der Grund-sicherungsbehörde und dem Mietspiegel Ulm. Das Mietverhältnis wird mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren abgeschlossen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die direkte Vermietung am einfachsten und schnellsten ist. Sie schließen einen direkten Mietvertrag mit den Personen Ihrer Wahl ab. Möchten Sie an Geflüchtete vermieten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, können vom Land Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie erhalten. Wer sich als Eigentümerin oder Eigentümer einer seit einem längeren Zeitraum leerstehenden Wohnung in Ulm nach einer Beratung durch die Stadt dazu entscheidet, diese wieder zu vermieten, kann dafür eine einmalige Prämie von zwei Nettokaltmieten oder maximal 2.000 Euro abzüglich einer Aufwandsentschädigung bekommen.
Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist. Die Förderung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme-mlw/wiedervermietungspraemie