kreativbleibe ulm
Räume sind für Kunst- und Kulturschaffende in Ulm eine der
dringlichsten Herausforderungen. Viele von ihnen sind auf der ständigen Suche
nach passenden Räumen für ihre Schaffensprozesse oder für danach, um sich mit
Konzerten, Ausstellungen, Aufführungen etc. ausprobieren und präsentieren zu
können.
Als Vermittlungs- und Beratungsstelle bringt kreativbleibe ulm Kunst-
und Kulturschaffende mit Immobilieneigentümer*innen zusammen und begegnet so
dem großen Raumbedarf der Ulmer Kulturszene: Die Kreativraum-Managerin
unterstützt und berät Raumsuchende, sondiert Leerstände, gewinnt
Eigentümer*innen aus Wirtschaft, Privatsektor und öffentlichem Sektor für eine
kulturelle Nutzung ihrer Immobilie und vermittelt aktiv zwischen potentiellen
Mieter*innen und Vermieter*innen.
Die Aktivitäten der Kreativraum-Managerin erstrecken sich über das
gesamte Stadtgebiet. Dabei bedeutet die Möglichkeit, Räume für Kunst, Kultur
und Kreativität zu nutzen, einen Mehrwert für Kunst- und Kulturschaffende,
Immobilieneigentümer*innen und Stadtgesellschaft gleichermaßen. Und bildet
einen Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Stadtentwicklung.
Die Kreativraum-Managerin erreichen Sie unter: kreativbleibe@ulm.de
Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung:
Montag, 15:00-17:00 Uhr
Dienstag, 9:00-11:00 Uhr
Die Kreativraum-Managerin unterstützt Kunst- und Kulturschaffende in Ulm bei der Suche nach geeigneten Räumen. Um verschiedene Lösungsansätze und Vermittlungsstrategien zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen, ist es essentiell, den Raumbedarf genau zu kennen.
Sie suchen einen Raum für Kunst, Kultur und Kreativität? Bitte füllen Sie das Online-Formular (ulm.de/kreativbleibe_suchen), um Ihren spezifischen Raum-Bedarf zu melden. Die Kreativraum-Managerin kontaktiert Sie, wenn ein passender Raum möglicherweise vermittelt werden kann.
Die Kreativraum-Managerin sondiert Leerstände und unterstützt
Eigentümer*innen aus Wirtschaft, Privatsektor und öffentlichem Sektor, die ihre
Immobilie temporär oder langfristig an Kunst- und Kulturschaffende vermieten
möchten.
Sie haben
einen Raum, der sich für Kunst, Kultur und Kreativität eignet? Bitte
kontaktieren Sie die Kreativraum-Managerin und lassen Sie uns ins Gespräch
kommen.
Antworten auf häufige Fragen von Eigentümer*innen und Vermieter*innen rund um das Thema kulturelle Nutzung finden Sie unter "Raumanbietende - Häufige Fragen (FAQ)".
Raumanbietende - Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen von Eigentümer*innen und Vermieter*innen rund um das
Thema kulturelle Nutzung.
Kulturelle Nutzung von Räumen - Was bedeutet das?
Räume sind für Kunst- und Kulturschaffende in Ulm eine der dringlichsten Herausforderungen. Gesucht
werden einerseits Probe- und Arbeitsräume, in denen kreative Schaffensprozesse stattfinden bzw. die
diese ermöglichen - z.B. durch eine Nutzung als Atelier/Studio, Werkstatt, Proberaum, Büro oder Lager.
Andererseits sind Räume notwendig, in denen Kunst- und Kulturschaffende sich und ihre Arbeit ausprobieren
und präsentieren können - z.B. durch eine Nutzung als Ausstellungsraum, Aufführungsraum für
Konzerte oder Theater oder als Verkaufsraum. Wofür ein Raum im Detail genutzt wird, hängt nicht nur
vom Bedarf der einzelnen Kunst- und Kulturschaffenden ab, sondern im Wesentlichen auch davon, was
in diesem Raum möglich ist (z.B. mit Blick auf die Umgebung).
Was sind die Vorteile einer kulturellen Nutzung?
Von einer kulturellen Nutzung profitieren alle - nicht nur Kunst- und Kulturschaffende. Kunst, Kultur
und Kreativität bieten Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen die Chance, Räumen neue Nutzungsperspektiven
zu verleihen, gerade in Zeiten, in den sich immer mehr Händler*innen aus dem stationären
Handel zurückziehen und die Nachfrage nach Büroimmobilien nachlässt. Kulturelle Nutzungen werten
Immobilien im Sinnen einer zukunftsgewandten Stadtentwicklung auf und wecken das Interesse
weiterer potentieller Mieter*innen. Sie wirken positiv in das Quartier, indem sie für eine Belebung der
Nachbarschaft sorgen und zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen. Eigentümer*innen bzw.
Vermieter*innen, die Räume für eine kulturelle Nutzung öffnen, leisten einen wichtigen Beitrag zur
Stadtentwicklung und zur Förderung einer lebendigen und vielfältigen Stadtgesellschaft.
Welche Unterstützung bietet kreativbleibe ulm für Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen?
kreativbleibe ulm unterstützt Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen, die ihre Immobilie temporär
oder längerfristig bzw. dauerhaft an Kunst- und Kulturschaffende vermieten möchten. Bei einem Vor-
Ort-Termin verschafft sich die Kreativraum-Managerin zunächst einen Eindruck von den angebotenen
Räumen. Zudem werden im Gespräch wichtige Rahmenbedingungen geklärt - z.B. Raumgröße, Nutzungsdauer,
mögliche Arten der Nutzung, gewünschte Form der Vermietung (Hauptmieter*in und ggf.
Untervermietung; mehrere Einzelmieter*innen) und angestrebte Höhe der Miete. Aufbauend darauf
vermittelt kreativbleibe ulm aktiv zwischen Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen und potentiellen
Mieter*innen, für die die Räume geeignet sein könnten, stellt den Kontakt zwischen beiden Seiten her
und ist bei Besichtigungsterminen mit Kunst- und Kulturschaffenden dabei.
Wer ist bei einer kulturellen Nutzung Mieter*in?
Der Mietvertrag wird direkt zwischen Eigentümer*in bzw. Vermieter*in und den Kunst- und Kulturschaffenden
geschlossen. D.h. Mieter*innen sind die Kunst- und Kulturschaffenden selbst. Die Stadt
Ulm tritt in der Regel nicht als (Haupt-)Mieterin auf.
Welche Anforderungen gibt es an Räume, die kulturell genutzt werden sollen?
Die Anforderungen der Kunst- und Kulturschaffenden an die gesuchten Räume unterscheiden sich stark
- sowohl was Größe und Ausstattung als auch Höhe der Miete und Lage betrifft. Räume, bei denen es
sich nicht um Lagerräume handelt, sollten mit Strom und funktionierender Heizung ausgestattet sein, die
Möglichkeit zur (Mit-)Nutzung von Toiletten bieten und im Idealfall über Fenster bzw. Tageslicht verfügen.
Kunst- und Kulturschaffende können sich oftmals keine hohen, marktüblichen Mieten leisten. Viele von
ihnen sind gemeinnützig ausgerichtet, aufgrund ihrer Tätigkeit eher einkommensschwachen Branchen
zugeordnet oder stehen am Beginn ihrer Berufstätigkeit.
Zwischennutzung oder längerfristige bzw. dauerhafte kulturelle Nutzung - was ist möglich?
Grundsätzlich sind sowohl Zwischennutzungen als auch längerfristige bzw. dauerhafte Nutzungen möglich.
Zwischennutzungen haben für Kunst- und Kulturschaffende den Nachteil, dass diese nicht langfristig
planen können: Nach Ende der Nutzung gehen Investitionen teilweise verloren und die Raumsuche
beginnt von Neuem. Viele Kunst- und Kulturschaffende wünschen sich längerfristige bzw. dauerhafte
Mietverträge, dies gilt insbesondere für Probe- und Arbeitsräume. Der Schwerpunkt der kreativbleibe ulm
liegt daher auf der längerfristigen bzw. dauerhaften kulturellen Nutzung von Räumen.
Zwischennutzung - Was ist das?
Der Begriff Zwischennutzung bezeichnet eine zeitlich befristete Nutzung von Räumen, die oftmals mit
geringen Investitionen umgesetzt werden kann. Die Nutzungsdauer reicht dabei von kurzen Pop-up
Nutzungen (wenige Tage, Wochen oder Monate) bis zu mehrjährigen Zwischennutzungen. Zwischennutzungen
finden oftmals statt, solange Planungen für die Entwicklung einer Immobilie laufen und teilweise
auch während diese schrittweise umgesetzt werden. Eigentümer*innen decken damit Kosten für Leerstand
und stellen sicher, dass die Räume nicht verfallen, sondern weiter gepflegt werden. Für Kunst- und
Kulturschaffende bieten Zwischennutzungen die Möglichkeit, sich auszuprobieren und ihre Ideen umzusetzen
- und das oftmals mit geringerem finanziellen Risiko als bei einer längerfristigen bzw. dauerhaften
Anmietung von Räumen.
Optierung zur Umsatzsteuer - Ist eine Vermietung an Kunst- und Kulturschaffende möglich?
Es kommt auf den Einzelfall an: Manche Kunst- und Kulturschaffende sind vollumfänglich vorsteuerabzugsberechtigt,
sodass eine Vermietung in jedem Fall gesetzlich zulässig ist. Andere Kunst- und Kulturschaffende
sind nicht vollumfänglich oder gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. Kleinunternehmer*innen).
In diesem Fall ist eine Vermietung gesetzlich ausgeschlossen, außer es greift die Übergangsregelung
für sogenannte Altobjekte. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem*r Steuerberater*in. (vgl. §
4 Nr. 12 UStG, § 9 UStG und § 27 Abs. 2 UStG)
Gewinnspiel
"kreativbleibe ulm auf der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm 2024"
Entdecken
Sie die kreativbleibe ulm auf
der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm und machen Sie mit beim Instagram-Gewinnspiel!
Im Folgenden
finden Sie die Gewinnspiel-Richtlinien für die Teilnahme am Gewinnspiel
"kreativbleibe ulm" auf der Kulturnacht 2024 der Kulturabteilung der
Stadt Ulm.
Veranstalter des
Gewinnspiels
Stadt Ulm,
Kulturabteilung
Adresse:
Frauenstraße 19, 89073 Ulm
E-Mail: kultur@ulm.de
Telefon: +49
(0)731 161-4701
Teilnahmebedingungen
Um an dem
Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer*innen
- auf der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm 2024 ein Foto mit/von dem Leucht-Logo der kreativbleibe ulm machen und dieses als Feed-Beitrag auf ihrem Instagram-Account posten,
- die Hashtags #KreativBleibeUlm, #KulturInUlm und KulturnachtUlmNeuUlm2024 verwenden
- und den Instagram-Account @kulturinulm markieren.
Möglichkeit zum
Fotomachen
Mitarbeiter*innen
der Kulturabteilung der Stadt Ulm sind mit dem Leucht-Logo der kreativbleibe
ulm auf der Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm 2024 unterwegs. Die Locations, an denen die
Möglichkeit zum Fotomachen besteht, sowie der Zeitraum für jede Location werden
vorab nicht öffentlich bekanntgegeben.
Gewinnspielzeitraum
Das
Gewinnspiel startet am Samstag, 21. September 2024, und endet am Donnerstag,
24. September um 11:00 Uhr.
Preise
Zu gewinnen
gibt es fünf Crossbody-Bags und fünf Bauchtaschen, handgefertigt aus recycelten
kultur klub-Bannern.
Ermittlung der
Gewinner*innen
Nach Ablauf
des Gewinnspielzeitraums werden die Gewinner*innen ermittelt. Hierzu werden die
Namen der Teilnehmer*innen notiert, zehn Gewinner*innen ausgelost und
anschließend geprüft, ob diese alle Teilnahmebedingungen erfüllen. Sollte dies
nicht bei allen ermittelten Gewinner*innen zutreffen, werden nachträglich
entsprechend viele weitere Gewinner*innen ausgelost. Die so ermittelten
Gewinner*innen werden via Direct Message auf Instagram informiert.
Datenschutz
Zur
Abwicklung des Gewinnspiels werden die Namen der Gewinner*innen notiert. Die
Gewinner*innen werden via Direct Message auf Instagram benachrichtigt und über
die weitere Abwicklung informiert.