Projektförderung Kulturvermittlung
Sparten-
und Zielgruppenunabhängig fördert die Stadt Ulm außergewöhnliche kulturvermittelnde
Aktivitäten, mit denen es gelingt, allen Menschen Zugang zu Kunst und Kultur zu
ermöglichen und die Teilhabe der Ulmer Bürgerschaft am kulturellen Leben in Ulm
zu stärken. Durch kulturvermittelnde Aktivitäten sollen die Entwicklung von Kreativität, eines subjektiven Ausdrucksvermögens und die Fähigkeit zum differenzierten Umgang mit Kunst und Kultur unterstützt werden.
Die
Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen
umgesetzt werden. Sie müssen unter professioneller (kulturpädagogischer)
Leitung stattfinden, zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Antragsfrist für die
Projektförderung 2025 ist bereits ausgelaufen.
Sie brauchen finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt? Ende 2025 können wieder Anträge auf städtische Fördermittel gestellt werden.
Ein Muster zum Anschauen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Zu Ihrem Antrag müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen und
mit einsenden. Hier müssen Sie alle geplanten Ausgaben und Einnahmen
darstellen. Eine Vorlage dazu wird direkt im Antragsformular am Anfang des
Ausfüllvorgangs bereitgestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Erläuterungen in der Ausfüllhilfe,
die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.
Über
die Vergabe der Mittel entscheidet Anfang Februar ein Gremium aus
Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm.
Alle Antragstellenden werden nach der
Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob und in welcher Höhe ihr Projekt
gefördert wird.
Grundsätzliche Informationen über die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung und zur Antragstellung finden Sie in den Foerderrichtlinien Projektfoerderung Kulturvermittlung (0,11 MB, pdf)