Förderung Tanz

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Tanzend
die Welt erkunden und die Welt des Tanzes entdecken: Die Produktionen sollten
unter anderem eine neue Formensprache ausprobieren, in einen Dialog mit dem
Publikum treten und gesellschaftliche Entwicklungen der Gegenwart mit
tänzerischen Ausdrucksformen reflektieren.
Jeweils für ein Kalenderjahr können qualitativ vielversprechende, zeitlich
begrenzte Tanz-Projekte Förderung erhalten. Daneben fördert die Stadt Ulm auch
mittel- bis längerfristig angelegte Tanzproduktionen und herausragende
Tanz-Ensembles.
Die Antragsfrist für das Jahr 2021 ist bereits abgelaufen, eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Sie müssen zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden
Informationen über die Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien Projektförderung Tanz (0,10 MB, pdf).Institutionelle Förderung
Die
institutionelle Förderung für die Sparte Tanz läuft jeweils über drei Jahre.
Die aktuelle Förderperiode umfasst die Jahre 2019 bis 2021.
Die
nächste Möglichkeit, Anträge auf institutionelle Förderung ab 2022 zu stellen,
besteht im Jahr 2021 - die Unterlagen werden rechtzeitig hier bereit gestellt.
Die Förderrichtlinien finden Sie hier: Förderrichtlinien institutionelle Förderung Tanz (0,10 MB, pdf).