Förderung Musik
Klänge
und Töne faszinieren und entführen in einen eigenen Kosmos. Um die freie und
innovative Musikszene zu unterstützen, hat die Stadt Ulm im Jahr 2013 die
Fördersparte Musik eingerichtet. Für die Förderung durch die Stadt sind
künstlerische Kreativität und Originalität sowie eine nachhaltige und
zukunftsfähige Konzeption entscheidend.
Wie in den anderen Fördersparten gibt es auch hier eine einjährige
Projektförderung und eine mehrjährige institutionelle Förderung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer kontinuierlichen Vereinsförderung für die Vereine der Amateurmusik und Breitenkultur.
Projektförderung
Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Sie müssen zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden
Die Antragsfrist für die Projektförderung 2024 ist bereits abgelaufen.
Sie brauchen finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt? Ende 2024 können wieder Anträge auf städtische Fördermittel gestellt werden.
Ein Muster zum Anschauen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Zu Ihrem Antrag müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen und
mit einsenden. Hier müssen Sie alle geplanten Ausgaben und Einnahmen
darstellen. Eine Vorlage dazu wird direkt im Antragsformular am Anfang des
Ausfüllvorgangs bereitgestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Erläuterungen in der Ausfüllhilfe,
die Sie ebenfalls im Downloadbereich finden.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet Anfang Februar ein
Gremium aus Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm.
Alle Antragstellenden werden nach der
Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob und in welcher Höhe ihr Projekt
gefördert wird.
Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien Projektförderung Musik (0,10 MB, pdf).
Institutionelle Förderung:
Die institutionelle Förderung für die Sparte Musik läuft jeweils über mehrere Jahre. Die Antragsfrist für eine Förderung in den Jahren 2025 bis 2027 ist abgeschlossen.
Zu Ihrer Information über die grundsätzlichen Abläufe lesen Sie gerne unsere Förderrichtlinien, Sie finden sie hier: Förderrichtlinien Institutionelle Förderung Musik (0,10 MB, pdf).
Die nächste Möglichkeit zur Antragsstellung besteht wieder im Jahr 2027.
Stadtverband für Musik und Gesang - Vereinsförderung
Für musik- und gesangtreibende Vereine, Chöre und Orchester, die als eingetragener Verein in Ulm ansässig sind, gibt es Fördermöglichkeiten. Die Stadt Ulm unterstützt dabei sowohl die laufende Probenarbeit, Beschaffung von Instrumenten, Stimmbildung und die Durchführung von Konzerten. Informationen und Richtlinien finden Sie auf der Seite des Stadtverband für Musik und Gesang.