Allgemeine Informationen

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SAM beim Donaubeben im Roxy
Die Projektförderung in den Sparten:
- Förderung Tanz
- Förderung Kinder- und Jugendtheater
- Förderung Musik
- Projektförderung Gesellschaft und Quartier/Ortschaften
- Projektförderung Kulturvermittlung
- Allgemeine Projektförderung
wird jedes Jahr neu ausgeschrieben. Sie gilt der Unterstützung von Projekten, die in Ulm und in einem begrenzten zeitlichen Rahmen durchgeführt werden.
Die Antragsfrist für die Projektförderung 2025 ist bereits ausgelaufen.
Information über die Bedingungen und Voraussetzungen für eine städtische Förderung finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet jeweils Anfang Februar ein Gremium aus Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen der Stadt Ulm. Für die Sparte Musik und Tanz wurde vom Fachbereichsausschuss Kultur des Gemeinderats eine externe Fachjury benannt, die bei der Vergabe bei Bedarf beratend zur Seite steht.
Alle Antragstellenden werden nach der Vergabeentscheidung per Mail informiert, ob ihr Projekt gefördert wird.
Die institutionelle Förderung unterstützt die laufende künstlerische Arbeit bzw. längerfristige Vorhaben von Einrichtungen, Gruppierungen, Ensembles oder Vereinen. Sie ist insbesondere für größere Einrichtungen mit vergleichsweise hohen Fixkosten interessant und bietet Planungssicherheit über einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren.
In den Sparten:
läuft die aktuelle Förderperiode bis Ende 2027. Anträge für die folgende Periode können im Jahr 2027 gestellt werden. Für diese beiden Sparten wurde eine externe Fachjury benannt.
In der Sparte:
läuft die Förderperiode noch bis Ende 2025. Die Antragsfrist für die folgende Periode von 2026 bis 2028 ist bereits ausgelaufen.
Grundsätzliche Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Seite der jeweiligen Sparte.
Ganzjährig kann eine Förderung für Klein-Projekte bis maximal 3.000 € beantragt werden. Details zur Klein-Projektförderung finden Sie hier: Klein-Projektförderung
Der Förderpreis Junge Ulmer Kunst wird in zweijährigem Rhythmus in sechs Sparten vergeben. Bewerben können sich junge Menschen, die in Ulm geboren oder ansässig sind und das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Infos zu Ausschreibung und Vergabe gibt es hier: Förderpreis Junge Ulmer Kunst
Der A-Cappella-Award wird alle 3 Jahre vergeben. Es können sich Gruppen aus dem deutschsprachigen Raum bewerben. Infos dazu gibt es hier: a-cappella-award ulm