Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;
Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau;
Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen;
Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen;
Schulen: z.B. Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Schulen, Genehmigung von zusätzlichen Unterrichtsfächern, Genehmigungen von Privatschulen.
Das RP trifft auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Es führt auch die Raumbedarfsplanungen für Schulhausneubauten durch.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP übt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über Schulen aus. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst, Bauzeichnerinnen und Bauzeichner und Straßenwärterinnen und -wärter. Das RP ist auch Station der Rechts-und Baureferendarausbildung und bietet Praktika für diejenigen Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst absolvieren.
Anfahrtsbeschreibung
Die Abteilungen 1 bis 9 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind in verschiedenen Dienstgebäuden untergebracht.
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