Nach der Geburt
Basisinfos
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Zugehörige Leistungen
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Urkunden aus dem Geburtenregister beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen