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Voraussetzungen
Umzug
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Verfahrensablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Eine formlose E-Mail oder das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular reicht nicht aus.
Bei Fragen melden Sie ich bitte telefonisch bei uns.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Minderjährige Kinder, die bisher mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gelebt haben und nun nach einer Trennung der Eltern von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet werden,
- sind bis zum 15. Lebensjahr von demjenigen anzumelden, in dessen Wohnung die Kinder ziehen werden. Es muss jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen.
- sind ab dem 16. Lebensjahr selbst meldepflichtig. Werden sie mit umgemeldet und sind nicht persönlich anwesend, muss eine formlose Einverständniserklärung des Minderjährigen mit seiner Unterschrift vorliegen.
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Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
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Erforderliche Unterlagen
- Formular a) (Wohnungsgeberbescheinigung) muss ausgefüllt und unterschrieben sein, eine weitere Bearbeitung ist sonst nicht möglich.
- Formular b)muss ausgefüllt werden.
- Für JEDEN, auch für die antragsstellende Person: eingescannter Personalausweis oder Reisepass (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder)
- ggf. Aufenthaltstitel und Pass
Weiter beachten sie:
Eine Anmeldung online ist nur möglich, wenn sie bereits einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen HAUPTWOHNSITZ anmelden. Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss persönlich im Bürgeramt vorgenommen werden.
Ziehen sie aus dem Ausland zu, vereinbaren sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer +49 731 161-3322.
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Kosten
keine
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Vertiefende Informationen
Meldewesen - Bundesministerium des Innern
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Sonstiges
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
Diese Leistung betrifft auch: Anmeldung von Nebenwohnsitz / Zweitwohnsitz
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Die Stadt Ulm hat diesen Text am 01.08.2018 freigegeben.