Zahnarztregister - Eintragung beantragen
Beschreibung
Zuständige Stelle
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Freigabevermerk
Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie
- eine Zulassung beantragen wollen oder
- bei einem zugelassenen Zahnarzt oder einer Zahnärztin eine Anstellung anstreben.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW)
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon: 0711/7877-00711/7877-0
Fax: 0711/7877-264
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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