Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Telefon: +49 731 161 5313+49 731 161 5313
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- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (PDF)
- Bankauskunft (für den Sozialhilfeantrag) (PDF)
- Erklärung über die Vermögensverhältnisse (für den Sozialhilfeantrag) (PDF)
- Erklärung zu Lebens- und Arbeitszeiten im Ausland (für den Sozialhilfeantrag) (PDF)
- Informationen zur Datenverarbeitung (für den Sozialhilfeantrag) (PDF)
- Mietbescheinigung (für den Sozialhilfeantrag) (PDF)
- Überprüfung der Unterhaltspflichtigen - Anlage zum Sozialhilfeantrag (PDF)
- Wichtige Hinweise zum Sozialhilfeantrag (PDF)
Online-Services:
Online beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage wegen Mietrückständen, einer Kündigung durch Vermieter wegen mietwidrigem Verhalten oder wegen Eigenbedarf oder auch wegen eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens.)
Droht Ihnen wegen Mietrückständen der Verlust Ihrer Wohnung, können Sie Sozialhilfe beantragen. Wenn Sie bereits Bürgergeld (SGB II-Leistungen) beziehen oder einen entsprechenden Anspruch haben, können Sie die Übernahme der Mietschulden bei Ihrem jeweiligen Jobcenter beantragen. Auch sofern Sie bereits obdachlos geworden sind und Unterstützung bei der Anmietung einer neuen Wohnung etwa durch Übernahme einer Mietkaution benötigen, können Sie sich an das Sozialamt/Jobcenter wenden.
Bei akuter Obdachlosigkeit können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Bitte wenden Sie sich deswegen an Ihre Gemeinde.