Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 150-00721 / 150-0
Fax: 0721 / 150-1001
E-Mail senden
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Fax: 0721 / 150-1001
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- energetische Sanierung
- altersgerechter Umbau Ihres Gebäudebestandes
- Nutzung erneuerbarer Energien
Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau:
Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ausgereichtes Darlehen erhalten. Das Darlehen ist zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse erhalten.
Nutzung erneuerbarer Energien:
Dieses Vorhaben kann durch entsprechende Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den Bedingungen des KfW-Produkts. Ihr Antrag wird über die L-Bank lediglich an die KfW weitergeleitet.