Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Wohnraumförderungsstelle
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 6098+49 731 161 6098
Fax: +49 731 161 1689
E-Mail senden
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums,
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum,
- Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.
Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:
- ab dem Erreichen eines sogenannten Energiesparhauses,
- Herstellung von Barrierefreiheit beziehungsweise altersgerechtem Umbau des Mietwohnraums,
- zusätzlichen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen.
Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).
Achtung: Mieterinnen und Mieter gelten nur als wohnberechtigter Haushalt, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen.