Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Wohnraumförderungsstelle
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 6098+49 731 161 6098
Fax: +49 731 161 1689
E-Mail senden
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89073 Ulm
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Fax: +49 731 161 1689
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten.
Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Sie müssen als Genossenschaftsmitglied von dem geförderten genossenschaftlichen Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum Gebrauch machen.