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Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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Beschreibung

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

Dazu gehört

  • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
  • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
  • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
  • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:

  • nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
  • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).