Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
E-Mail senden
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ist ein Kind Zuhause in Gefahr oder lebt es in Verwahrlosung, kann das Jugendamt dieses Kind in seine Obhut nehmen.
Inobhutnahme bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung zum Beispiel:
- bei einer geeigneten Person
- in einer Bereitschaftspflegefamilie
- in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst)
- in einer anderen betreuten Wohnform
Ziel ist es, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen. Das Jugendamt tritt an die Eltern heran (beziehungsweise an die Sorge- oder Erziehungsberechtigten), um zu vermitteln. Wenn notwendig, leitet es weitere Hilfen in die Wege.
Hinweis: Das Jugendamt kann beim Familiengericht notwendige Maßnahmen beantragen, wenn die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten
- nicht erreichbar,
- nicht bereit oder
- nicht in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.