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Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen

Beschreibung

Als Zahnarzt oder Zahnärztin können Sie gesetzlich Krankenversicherte behandeln und die Behandlung über die Krankenkasse abrechnen. Dafür müssen Sie eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung haben.

Durch die Zulassung werden Sie Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Sie sind damit zur Teilnahme an der Versorgung entsprechend ihres vollen oder hälftigen Versorgungsauftrages berechtigt und verpflichtet.

Hinweis: Die Zulassungsbeschränkungen für die vertragszahnärztliche Versorgung wurden zum 1. April 2007 aufgehoben.

Zuständige Stelle
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart

Telefon: 0711/7877-00711/7877-0
Fax: 0711/7877-264
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