Vereinsregister - Auflösung eines Vereins anmelden
Zuständige Stelle
Beschreibung
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm
Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
E-Mail senden
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- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
In bestimmten Fällen muss der Vorstand die Auflösung anmelden. Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen mit der notwendigen Mehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung. Grund dafür kann beispielsweise sein, dass es zu wenige Mitglieder gibt und daher der Zweck des Vereins nicht mehr verwirklicht werden kann.
Wird Ihr Verein aufgelöst, muss das die zuständige Stelle in das Vereinsregister eintragen.
Hinweis: Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet, bedeutet das auch die Vereinsauflösung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird automatisch ins Register eingetragen.
Auf die Auflösung folgt oft die Liquidation des Vereins.