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Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen

Beschreibung

Online-Services:

Anzeige eines Wanderlagers

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen. Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe.

Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage:

  • kurzzeitig angemietete Ladenlokale,
  • Räume in Hotels und Gaststätten,
  • Zelte,
  • Stadthallen und sonstige Hallen.

Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen.

Achtung: Betreiben Sie die Veranstaltung über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel über 6 Wochen) im selben Raum, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3216+49 731 161 3216
Fax: +49 731 161 3211
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