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Unterhalt für volljährige Kinder - vor Gericht beantragen

Beschreibung

Die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder beginnt mit der Geburt des Kindes.
Sie dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange

  • das Kind bedürftig ist und
  • die Eltern leistungsfähig sind.

Die Unterhaltspflicht ist nicht an bestimmte Altersgrenzen gebunden.

Eltern sind vor allem verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss einer angemessenen Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen.

Kommen Ihre Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie gegen sie vor Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
De-Mail: ag-ulm@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
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