Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm
Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
E-Mail senden
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm
Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle.
Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen.
Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, sollten Sie einen Antrag ans Gericht stellen.
Hinweis: Als umgangsberechtigte Person haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Sollte der Kontakt/Umgang schädlich für das Kind sein, kann das Gericht das Umgangsrecht
- vorübergehend oder auf Dauer einschränken oder
- ganz ausschließen.
Eine mildere Lösung wäre, dass Sie das Kind in Gegenwart eines Dritten sehen dürfen. Eine Vertretung der Jugendhilfe kann die Besuche begleiten.