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Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Gewerbeaufsicht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Postfach:
gewerbeaufsicht@ulm.de

Telefon: +49 731 161 6065+49 731 161 6065
Fax: +49 731 161 1622
E-Mail senden (Gewerbeaufsicht)
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Beschreibung

Online-Services:

Tätigkeit mit asbesthaltigem Material anzeigen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Dabei sind die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 sowie die Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung (Pdf) zu beachten – auch im privaten Bereich.
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.