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Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Beschreibung

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

Zuständige Stelle
Standesamt
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3358+49 731 161 3358 (Allgemeine Fragen zum Standesamt und Terminvergabe Kirchenaustritte)
Fax: +49 731 161 1667
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