Sprengungen anzeigen
Beschreibung
Zuständige Stelle
Formulare
- Bezugsort
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen müssen Sie anzeigen.
Anzeigepflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber
- der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder
- des Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Hinweis: Nicht anzeigen müssen Sie Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind, zum Beispiel in Steinbrüchen.
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
Olgastraße 66
89073 Ulm
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