Sorgerechtsbescheinigung beantragen / Alleiniges Sorgerecht
Beschreibung
Zuständige Stelle
Formulare/E-Services
Gem.§ 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, zu einem späteren Zeitpunkt heiraten oder aber eine Sorgeerklärung abgeben.
"Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge" (§1626 a Abs.2 BGB).
Beistandschaften / Amtspflegschaften / Vormundschaften und Unterhaltsvorschuss
Schwambergerstraße 3+5
89073 Ulm
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