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Sorgerechtsbescheinigung beantragen / Alleiniges Sorgerecht

Zuständige Stelle
Beistandschaften und Amtsvormundschaften/Unterhaltsvorschusskasse (BAV/UVK)
Schwambergerstraße 3+5
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5516+49 731 161 5516
Telefon: +49 731 161 5517+49 731 161 5517
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Beschreibung

Gem.§ 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, zu einem späteren Zeitpunkt heiraten oder aber eine Sorgeerklärung abgeben.

"Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge" (§1626 a Abs.2 BGB).