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Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen

Zuständige Stelle
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
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Beschreibung

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Das Familiengericht kann auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf einen Elternteil übertragen.

Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den anderen Elternteil mit der Ausübung der elterlichen Sorge zu bevollmächtigen. Bitte lassen Sie sich hierzu im Einzelfall anwaltlich beraten oder wenden Sie sich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle.