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Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Ihres Kindes feststellt.

Zuständige Stelle
Staatliches Schulamt Biberach
Erlenweg 2/1
88400 Biberach an der Riß

Telefon: 07351/5095-007351/5095-0
Fax: 07351/5095-195
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