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Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern (HWK) - Bestellung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Sachverstaendigenverzeichnis

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.

Zuständige Stelle
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
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