Navigation und Service

Springe direkt zu:

Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen

Beschreibung

Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

  • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
    • amtlich anerkannte Sachverständige oder
    • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Sie können es verwenden:

  • mehrfach,
  • aber nur für den eigenen Betrieb und
  • für die zulässigen Fahrten

Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 185 1444+49 731 185 1444
Fax: +49 731 185 1420
E-Mail senden
Formulare