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Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege - Förderung beantragen

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm "Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege" des Landes sollen die Gemeinden bei der Modernisierung ihrer ländlichen Wege unterstützt werden.

Im Fokus stehen dabei zum Beispiel

  • die Hauptwirtschaftswege,
  • multifunktionale oder interkommunale Wege und
  • Verbindungswege zu Einzelgehöften, die für eine zeitgemäße Nutzung nicht mehr ausreichend sind.

Die Gemeinden können dafür seit dem Jahr 2020 einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten in Höhe von 40 Prozent der Gesamtkosten erhalten.
Die restliche Mittel müssen sie selbstständig aufbringen, wobei sie auch eine Unterstützung über den kommunalen Ausgleichstock erhalten können.

Zuständige Stelle
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)
Hausanschrift:
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Postfach:
70025 Stuttgart

Telefon: 0711/95980 00711/95980 0
Fax: 0711/95980 700
De-Mail: poststelle@mlr.bwl.de-mail.de (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten)
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