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Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen

Zuständige Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 / 908-006196 / 908-0
Fax: 06196 / 908-800
Formulare Beschreibung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit dem Teilprogramm BEG EM können beispielsweise ein Heizungstausch, der Tausch der Fenster oder eine Dachsanierung gefördert werden.

 

Details entnehmen Sie bitte der unten unter "vertiefende Informationen" verlinkten Tabelle.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.