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Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben

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Körperschaftsteuer erhebt das Finanzamt auf das Einkommen von juristischen Personen.

Was als Einkommen gilt und wie es zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Körperschaftsteuer- und dem Einkommensteuergesetz.

Höhe:

15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres.
Auf die so ermittelte Steuerschuld erhebt das Finanzamt zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Die Einnahmen fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.

Zuständige Stelle
Finanzamt Ulm
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm

Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de
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