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Kraftfahrzeugsteuer zahlen

Beschreibung

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.

Zuständige Stelle
Hauptzollamt Ulm
Hausanschrift:
Magirusstraße 39/2
89077 Ulm
Postfach:
89012 Ulm

Telefon: 0731/9648-00731/9648-0
Fax: 0731 / 9648-299
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