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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

Beschreibung

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

Zuständige Stelle
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Hausanschrift:
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Postfach:
70049 Stuttgart

Telefon: 0711/6375-00711/6375-0
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