Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Beschreibung
Zuständige Stelle
- Bezugsort
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 185 1444+49 731 185 1444
Fax: +49 731 185 1420
E-Mail senden
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