Immissionsschutz - Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG beantragen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen
Albertstraße 5
79104 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 208 00761 208 0
Fax: 0761 208 394200
E-Mail senden
Online-Services:
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen Unterlagen für Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nachreichenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Auf Antrag ist es möglich, eine solche Genehmigung auch abschnitts- beziehungsweise stufenweise durch mehrere Teilgenehmigungen zu erteilen. Mit einer Teilgenehmigung können Sie mit der Errichtung sowie dem Betrieb des genehmigten Projektabschnitts beginnen. Eine Teilgenehmigung kann im Einzelfall zu einer schnelleren Verwirklichung eines Vorhabens beitragen.