Immissionsschutz - Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Immissionsschutz- und Abfallrecht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
E-Mail senden
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- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bereits bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, waren der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen.