Immissionsschutz - Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Gewerbeaufsicht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Postfach:
gewerbeaufsicht@ulm.de
Telefon: +49 731 161 6065+49 731 161 6065
Fax: +49 731 161 1622
E-Mail senden (Gewerbeaufsicht)
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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Referat 54.1 - 54.4 - Industrie und Gewerbe
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen
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72072 Tübingen
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72016 Tübingen
Online-Services:
Betrieb oder Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bereits bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, waren der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen.