Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Zuständige Stelle
Online-Services:
Online beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Bezugsort
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition erwerben, vertreiben oder anderen überlassen? Dann benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
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Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
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Telefon: +49 731 161 3216+49 731 161 3216
Fax: +49 731 161 3211
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