Navigation und Service

Springe direkt zu:

Grundsteuer bezahlen

Zuständige Stelle
Grundsteuer
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2288+49 731 161 2288
Fax: +49 731 161 1654
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Formulare Beschreibung

Online-Services:

Antrag Grundsteuer Jahreszahlung Grundsteuer - Änderung persönlicher Daten mitteilen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer erstmals nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung, am 20. November 2024 (GD 382/24), die neuen aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke): 305 v.H.
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 390 v.H.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

 

Allgemeines

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.

Es wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Hinweis: Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.