Grundsteuer bezahlen
Grundsteuerreform
Am 4.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet, das ab dem 1.1.2025 als Grundlage für die Grundsteuererhebung in Baden-Württemberg sein wird (Grundsteuerreform).
Zudem hat die Stadt Ulm zuletzt im Hauptausschuss am 10.12.2020 über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform berichtet (GD 427/20).
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform und den Zwischenbericht finden Sie hier.
Allgemeines
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
Hinweis: Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.