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Grundsteuer bezahlen

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Antrag Grundsteuer Jahreszahlung Grundsteuer - Änderung persönlicher Daten mitteilen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Grundsteuerreform

Am 4.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet, das ab dem 1.1.2025 als Grundlage für die Grundsteuererhebung in Baden-Württemberg sein wird (Grundsteuerreform).

Zudem hat die Stadt Ulm zuletzt im Hauptausschuss am 10.12.2020 über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform berichtet (GD 427/20).

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform und den Zwischenbericht finden Sie hier.

 

Allgemeines

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.

Es wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Hinweis: Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.

Zuständige Stelle
Grundsteuer
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 2278+49 731 161 2278
Telefon: +49 731 161 2282+49 731 161 2282
Fax: +49 731 161 1654
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