Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
Zuständige Stelle
Beschreibung
Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Telefon: 0731/189 - 3400 0731/189 - 3400
Fax: 0731/189 - 3438
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1458141305947-016072026
E-Mail senden
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Telefon: 0731/189 - 3400 0731/189 - 3400
Fax: 0731/189 - 3438
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1458141305947-016072026
E-Mail senden
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Sonderfälle
Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:
- in einem Umlegungsgebiet,
- Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder
- von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist.
Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer angeben. Diese erhalten Sie bei der unteren Vermessungsbehörde.