Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Rechtsbehelf
Entscheidungen des Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind mit der Erinnerung anfechtbar.
Gegen sonstige Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt. Beschwerden gegen eine Eintragung können nur mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruches oder der Amtslöschung eingelegt werden.
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Füllen Sie das Antragsformular aus.
Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Namensänderung im Original
Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
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