Grundbuch - Eintragung beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Telefon: 0731/189 - 3400 0731/189 - 3400
Fax: 0731/189 - 3438
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1458141305947-016072026
E-Mail senden
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
- Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundstücks") und
- die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.