Grundbuch - Einsicht nehmen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Telefon: 0731/189 - 3400 0731/189 - 3400
Fax: 0731/189 - 3438
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1458141305947-016072026
E-Mail senden
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
- wer Eigentümer eines Grundstücks ist,
- ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
- ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Weitere allgemeine Informationen zum Grundbuch finden Sie hier.
Insbesondere wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie unbedingt schon vorher Einsicht in das Grundbuch nehmen. Dies ist der einzige Weg, bereits vor dem Kauf zu erfahren, ob das Grundstück belastet ist.