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Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen

Beschreibung

Man unterscheidet:

  • normaler Linienverkehr
  • Fernverkehr innerhalb Deutschlands zwischen größeren Städten
  • Sonderformen des Linienverkehrs: Berufsverkehr, Schülerverkehr, Marktfahrten und Theaterfahrten

Hinweis: Pro Strecke wird üblicherweise nur eine Buslinie genehmigt. Die Fernlinien dürfen den Verbundlinienverkehr nicht konkurrieren.

Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Führerscheinstelle
Sattlergasse 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 3288+49 731 161 3288
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