Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
Zuständige Stelle
Formulare
Beschreibung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Karlsruhe
Pfizerstraße 1 (Gebäude F)
76139 Karlsruhe
Telefon: +4991194317962+4991194317962
Fax: +4991194380199
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Pfizerstraße 1 (Gebäude F)
76139 Karlsruhe
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Fax: +4991194380199
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Reutlingen/Eningen
Arbachtalstr. 6
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: 07121/2417-007121/2417-0
Fax: Fax. 07121/2417-199
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Arbachtalstr. 6
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: 07121/2417-007121/2417-0
Fax: Fax. 07121/2417-199
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- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Forschungseinrichtungen, die ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einstellen möchten, können sich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkennen lassen.
Dies bietet vor allem den Vorteil der schnelleren Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Forschung.
Hinweise:
Als "Forschungseinrichtung" gelten auch Unternehmen, die Forschung betreiben.
Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen, deren Tätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, gelten schon kraft Gesetzes als anerkannte Forschungseinrichtungen.
Eine Anerkennung als Forschungseinrichtung soll auf mindestens fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.
Ausnahmen sind möglich.