Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm
Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
E-Mail senden
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm
Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei
- Unterstützung bei der
- Ausbildung,
- Arbeitsuche und
- allgemeinen Lebensführung,
- therapeutische und pädagogische Hilfen.
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
- als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.