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Erlaubnis für Versteigerungen beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Versteigerung fremder Sachen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:

  • fremde bewegliche Sachen,
  • fremde Grundstücke oder
  • fremde Rechte

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies erforderlich ist zum Schutze 

  • der Allgemeinheit,
  • der Auftraggeber oder
  • der Bieter.

Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Behörde auch Auflagen nachträglich aufnehmen, ändern und ergänzen.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3216+49 731 161 3216
Fax: +49 731 161 3211
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
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Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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