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Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

Zuständige Stelle
Friedhofs- und Bestattungswesen
Hausanschrift:
Hafenbad 25
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6752+49 731 161 6752 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 731 161 6754+49 731 161 6754 (Bei Bestattungsfällen außerhalb der Öffnungszeiten)
Fax: +49 731 161 1693
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Beschreibung

Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg beziehungsweise Tuch in einer Grabstätte.

Der Verstorbene wird in einem Sarg beziehungsweise Tuch in der Regel in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Grundsätzlich dürfen für die Erdbestattung nur Holzsärge verwendet werden. Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können von der Gemeinde zugelassen sein.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Gebühren und weitere Details, zum Beispiel zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.