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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

Zuständige Stelle
Finanzamt Ulm
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm

Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Beschreibung

Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab, er bleibt damit steuerfrei.

Höhe:

  • für das erste Kind 4.260 EUR
  • für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240,00 EUR.

Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.