Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Finanzamt Ulm
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm
Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm
Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab, er bleibt damit steuerfrei.
Höhe:
- für das erste Kind 4.260 EUR
- für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240,00 EUR.
Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.